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Ziele
des Vereins |
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Ziele des Vereins
Satzungsziel/ Zweck des Vereins:
Der Verein setzt sich zum Ziel, persönliche Kontakte über die Grenzen
Deutschlands hinaus mit den Bürgern anderer Staaten aufzubauen, zu
pflegen und zu vertiefen.
Insbesondere mit den Partnerstädten von Weil am Rhein sind
freundschaftliche Beziehungen zu festigen und weiterzuführen
Die Förderung des Jugendaustausches und Verständigung hat eine hohe
Priorität.
Politische und konfessionell ist der Verein neutral.
Der Verein berät die Stadt bei der Projektförderung, deren
Voraussetzungen vom Gemeinderat am 16.12.2003 mit folgendem Wortlaut
formuliert worden sind:
Punkt XI. Förderung von Städtepartnerschaften wird wie folgt neu
gefasst: 1.
Huningue
Schulen, Vereine und Organisationen erhalten für besondere Aktivitäten
und Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften Weil am
Rhein/Huningue Zuschüsse, über deren Höhe im Einzelfall entscheiden
wird. Die Bewilligung von Zuschüssen erfolgt im Rahmen der im jeweiligen
Haushaltsplan hierfür bereitgestellten Mittel. Eine Entscheidung trifft
der Oberbürgermeister. Anträge auf Zuschüsse sind jeweils 6 Wochen vor
Durchführung bzw. Beginn der Maßnahme einzureichen. Konkrete Anträge auf
eine Projektförderung sind bis zum 01.06. für das kommende Jahr
einzureichen.
2. Bognor Regis und Trebbin
Die Stadt Weil am Rhein gewährt Schulen, Vereinen und Organisationen
innerhalb der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel auf Antrag
Zuschüsse.
A. Die Zuschüsse werden wie folgt festgesetzt:
a) Schulklassen erhalten im Rahmen von Schulpartnerschaften einen
Fahrtkosten-
zuschuss von 50% des billigsten öffentlichen Verkehrsmittels unter
Ausnutzung aller Vergünstigungen.
b) Jugendgruppen, Vereine und Organisationen mit mindestens 6
Teilnehmern erhalten
- einen Fahrtkostenzuschuss von 20 € pro Person
- einen Verpflegungszuschuss von
• Jugendliche täglich 6 € pro Person
• Erwachsene täglich 3 € pro Person
c) Über Fahrten von Einzelpersonen wird im Einzelfall
entschieden.
Zuschüsse aus Bundes- und Landesjugendplan und den Förderrichtlinien des
Landkreises Lörrach sind unschädlich.
B. Gastgeber für Gäste aus den Partnerstädten erhalten einen Zuschuss.
Er beträgt 15 Euro pro Person und Aufenthalt.
C. Eine Projektförderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel und unter Bewertung der vorliegenden Anträge. Hierzu
gibt der Verein zur Förderung und Pflege von Städtepartnerschaften Weil
am Rhein e.V. eine Stellungnahme ab. Anträge mit Finanzierungsplan,
Projektbeschreibung und Stellungnahme des Vereins sind bis zum 01.06.
für das kommende Jahr einzureichen.
D. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen nach diesen
Richtlinien besteht nicht. Eine Ablehnung von Anträgen bleibt
vorbehalten, sofern die Haushaltsmittel verplant sind.
E. Der Zuschusses wird ausbezahlt sobald ein schriftlicher Bericht
über
den Ablauf der Veranstaltung und Belege über die tatsächlich
entstandenen Fahrtkosten vorliegen.
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